Damit keine Fragen offen bleiben
Unsere Antworten auf die FAQs
Viele Fragen werden im Schulalltag häufiger gestellt. Aus diesem Grund möchten wir an dieser Stelle die Antworten auf die häufigsten Fragen sammeln. Diese Rubrik befindet sich jedoch noch im Aufbau. Bitte haben Sie Verständnis, dass sie sich erst nach und nach mit Inhalt füllt.
Anmeldungen
Zur Anmeldung sollten Sie die Geburtsurkunde/Stammbuch, das Halbjahreszeugnis und das Gut-achten der Grundschule mitbringen. Vielfach haben Sie auch bereits den Anmeldeschein von den Grundschulen erhalten.
Einen Buskartenantrag und alle Formulare unserer Schule füllen wir gemeinsam mit Ihnen aus. Natürlich sind auch Ihre Kinder bei der Anmeldung sehr herzlich willkommen. Auf sie freuen wir uns ja besonders.
An einem der Anmeldetage kommen Sie zu uns ins Hauptgebäude (Rats I) und werden im Sekretariat herzlich begrüßt. Herr Zurwehme, Frau Dr. Terhorst und Herr Wagner führen dann mit Ihnen die Aufnahmegespräche, in denen Sie bestehende Fragen klären können.
Individuelle Zusatztermine können Sie gerne an den Anmeldetagen vereinbaren. In der Regel dauert der gesamte Anmeldeprozess nicht länger als 15 Minuten.
Alle angemeldeten Kinder werden am RG aufgenommen. Bei der Entscheidung spielt der Wohnort keine Rolle. Jedes Kind darf sich einen Freund/eine Freundin aussuche, mit dem/der es gerne in einer Klasse wäre.
Das Grundschulgutachten hat einen empfehlenden Charakter. Lassen Sie uns gemeinsam die für Ihr Kind beste Entscheidung finden. Wenn Sie sich unsicher sind, sprechen Sie uns auch schon im Vorfeld der Anmeldungen direkt an.
Lernen auf Distanz
Unterrichts- und Pausenzeiten
Der Unterricht beginnt um 8:00 Uhr. Der Schultag ist in 45minuten Einheiten gegliedert. Folgende Übersicht hilft bei der Orientierung:
1. Stunde: 8:00 Uhr bis 8:45 Uhr
2. Stunde: 8:55 Uhr bis 9:35 Uhr
1. Pause
3. Stunde: 9:50 Uhr bis 10:35 Uhr
4. Stunde: 10:40 Uhr bis 11:25 Uhr
2. Pause
5. Stunde: 11:40 Uhr bis 12:25 Uhr
6. Stunde: 12:30 Uhr bis 13:15 Uhr
Mittagspause
7. Stunde: 14:10 Uhr bis 14:55 Uhr
8. Stunde: 15:00 Uhr bis 15:45 Uhr.
Unterrichtsfreie Tage
Die aktuellen Ferientermine für Nordrhein-Westfalen finden Sie hier.
Krankheit und Beurlaubungen
Wenn ihr Sohn oder ihre Tochter krank ist, rufen Sie bitte am ersten Krankheitstag bis etwa 7:50 Uhr im Sekretariat an.
Wenn ihr Kind wieder am Unterricht teilnehmen kann, geben Sie ihm eine schriftliche Entschuldigung mit. Die Entschuldigungsvorlage im Schulplaner wäre uns dafür sehr recht. Ansonsten reicht eine kurze Notiz von Ihnen auch aus.
Die Entschuldigung von Fehlstunden sollte zeitnah, d.h. spätestens nach drei Unterrichtstagen erfolgen.
Es gibt immer mal wieder Anlässe, zu denen eine Beurlaubung nötig ist. Dies können schöne, aber auch traurige Anlässe sein.
Anträge auf Beurlaubung müssen grundsätzlich vor dem jeweiligen Anlass erfolgen. Bitte geben Sie den schriftlichen Antrag möglichst frühzeitig ab.
Beurlaubungen von einem oder zwei Tagen können über die Klassenlehrer beantragt werden.
Für eine Befreiung von mehr als zwei Unterrichtstagen muss der Antrag auch von der Schulleitung genehmigt werden. Beurlaubungen vor oder nach Ferienzeiten können ausschließlich von der Schulleitung genehmigt werden.
Einen entsprechenden Beurlaubungsantrag finden Sie unter Formulare.
Vertretungsunterricht
Das Ratsgymnasium versteht sich als verlässliche Schule. In den Jahrgangsstufen 5 und 6 vertreten wir jede Stunde. Sie haben also die Sicherheit, dass Ihr Kind zu den bekannten Zeiten zu Hause ist.
Ab der Jahrgangsstufe 7 kann es dann durchaus sein, dass Randstunden nicht vertreten werden. Doch auch in diesen Fällen haben Sie die Möglichkeit, dass Ihr Kind beaufsichtigt ist.
Bereits zuhause können Sie sich über unsere Schulplattform ISERV informieren, ob sich um Stundenplan Ihres Kindes etwas verändert hat. Der Vertretungsplan wird dort regelmäßig aktualisiert. Im Gebäude gibt es an drei Stellen Bildschirme, auf denen die Schüler über aktuelle Abweichungen vom aktuellen Regelstundenplan und dem des folgenden Tages informiert werden.
Wir nutzen Videokonferenzen dort, wo sie einen didaktischen Mehrwert bieten und alle Kinder einer Lerngruppe darauf zugreifen können. Videokonferenzen sind nur eine Möglichkeit des Digitalunterrichts und nicht gleichzusetzen mit „Lernen auf Distanz“. Dieses ist so vielgestaltig wie unser Präsenzunterricht auch. Videokonferenzen können außerdem von unterschiedlicher Dauer sein.
Lernen auf Distanz verbietet unseres Erachtens sogar den alleinigen Einsatz von Videokonferenzen, da dies Bildungsungerechtigkeit förderte. Nicht jedes Kind hat zu jedem Zeitpunkt unbegrenzten Zugriff auf ein digitales Endgerät und einen hinreichenden Breitbandanschluss. In vielen Familien ist es so, dass mehrere Familienmitglieder gleichzeitig an Videokonferenzen teilnehmen müssen. Während wir bereits im Frühjahr Kindern mit WLAN-fähigen Endgeräten aus-helfen konnten, haben wir auch jetzt keine Möglichkeiten Kinder mit LTE- fähigen Geräten auszustatten. Der Schulträger arbeitet jedoch intensiv an einer Lösung.
Wir nutzen die Lern- und Austauschplattform IServ und die darin eingebetteten Dienste als Austauschplattform. Zusammen mit dem vorhandenen Schulserver ergibt sich daraus eine leistungsfähige und datenschutzkonforme Lösung. IServ bietet neben dem sicheren Dateiaustausch über Klassen- und Kursordner auch einen integrierten Messenger, in dem es unmittelbare Austauschmöglichkeiten gibt, ein Videokonferenztool, Foren und Umfragetools, die zum Lernen auf Distanz genutzt werden können.
Alternative Produkte wie „Zoom“ oder „Teams“ bieten hier keinen Mehrwert. IServ als geschlossenes System hat die Vorteile, dass es weniger Möglichkeiten für Eingriffe von außen bietet und nur von den in unserer Schule angemeldeten Nutzerinnen und Nutzern verwendet werden kann.
Zum einen hat das Land NRW Festlegungen bezüglich des Lernens auf Distanz getroffen. Darin werden u.a. die Grundlagen der Bewertung geregelt. Die Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des Schulministeriums.
Außerdem haben die einzelnen Fächer Standards festgelegt. Diese können Sie in Kürze auf unserer Homepage abrufen.
Weiterhin hat sich die Schulgemeinde auf Standards zur inhaltlichen Ausgestaltung geeinigt. Darin ist zum Beispiel die Art und Weise der Aufgabenübermittlung oder der Arbeitsumfang von Aufgaben festgelegt.
Das Ratsgymnasium hat sich schon lange vor der Pandemie aufgemacht „digitaler“ zu werden. Dies zeigt sich u.a. in unzähligen Lehrerfortbildungen, der Geräteausstattung und deren Nutzung. Das alles zielte aber ursprünglich auf den Einsatz innerhalb der dazu in den letzten Jahren massiv ausgebauten schulischen Infrastruktur, mit einem Pool gleicher Geräte, mit gesicherter Verfügbarkeit, mit identischer und zum Teil spezieller Software. Das sind aber nicht die Rahmenbedingungen des „Lernens auf Distanz“. Hier arbeiten wir mit dem „kleinsten gemeinsamen Vielfachen“ und das ist unsere Austauschplattform IServ. In den Möglichkeiten von IServ sind unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aber auch unsere Schülerinnen und Schüler geschult worden.
Da wir IServ bereits seit mehreren Jahren nutzen, ist somit eine Verhaltenssicherheit auf Seiten der Schülerschaft und Lehrerschaft sichergestellt. Das ist in der aktuellen Situation ein unschätzbarer Vorteil.
Gerade für die jüngeren Schülerinnen und Schüler benötigt es noch eine stärkere Tagesstruktur, die wir durch Tagesaufgaben bzw. zeitlich abgestimmte Konferenzen vorgeben. Das Potenzial des digitalen Lernens wird aber erst durch eine entsprechende Varianz ausgeschöpft, daher wechseln sich kurzfristige Übungen mit langfristigem projektorientiertem Lernen ebenso ab wie Einzelarbeit mit möglichst gemeinsamem Lernen. Zudem gilt es die organisatorischen, technischen und motivationalen Herausforderungen auf Seiten der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen.
Für ältere Schülerinnen und Schüler gehen wir immer weiter auch zu umfassenderen und längerfristigen Aufgaben über.
Ganztag und Betreuung
Bis zur Jahrgangsstufen 7 endet der Unterricht für Ihre Kinder nach der 6. Stunde.
Wenn Sie dennoch eine Betreuung benötigen, bieten wir von Montag bis Donnerstag eine verlässliche, professionelle und individuelle Nachmittagsbetreuung an. Je nach Bedarf können Sie alle vier oder auch nur einzelne Tage buchen.
Weitere Informationen finden Sie unter offener Ganztag.
Die Nachmittagsbetreuung organisiert das Ratsgymnasium gemeinsam mit der FARE.
Nach dem Mittagessen in der Mensa werden die Lernenden in verschiedenen Räumen mindestens von einer Mitarbeiterin der FARE, einer Lehrkraft der Schule betreut.
Förderangebote
Nicht alle Schülerinnen und Schüler starten sofort durch. Bei einigen dauert die Einge-wöhnung länger, bei anderen zeigen sich Schwächen in einzelnen Fächern.
Wir bieten Ihren Kindern verschiedene Förderbausteine an, z.B. die Lernwerkstätten oder Schüler helfen Schülern. So können wir uns individuell und möglichst maßgeschneidert Ihrem Kind widmen.
Wichtig ist uns auch hier, dass wir rechtzeitig in Kontakt kommen. Sprechen Sie uns an, wenn Ihnen Dinge auffallen. Sie kennen Ihr Kind am besten und erkennen frühzeitig, wenn sich Dinge verändern.
Als Lefös bezeichnen wir Lern- und Förderempfehlungen. Ihr Kind erhält eine Lefö, wenn zu befürchten ist, dass die Leistungen in einem Fach nicht dauerhaft mindestens ausreichend sind.
Lefös sind keine offiziellen Warnungen, sondern unser schulisches "Frühwarnsystem", um gemeinsam ins Gespräch zu kommen. So können wir gemeinsam als Team von Lehrenden, Lernenden und Eltern an einer Lösung arbeiten und Wiederholungen vermeiden.