Covid-Selbsttests

15.03.21 – Allen Schüler:innen sollen Selbsttests angeboten werden. Vorabinformationen und Download des Widerspruchformulars.

Vor dem Hintergrund des Wiederbeginns des Präsenzunterrichts für alle Jahrgangsstufen hat die Landesregierung von NRW beschlossen, dass allen Schülerinnen und Schülern an den weiterführenden Schulen vor den Osterferien die Möglichkeit eines Corona-Selbsttests angeboten werden soll. Die Schulen erhalten dazu in den kommenden Tagen eine größere Anzahl von Selbsttests für Schülerinnen und Schüler.

Mit der Durchführung der Selbsttests ist die Hoffnung verbunden, dass man damit einen Beitrag zu einem sicheren Schulbetrieb leisten kann, in Verbindung mit den bekannten Hygienemaßnahmen.

Was bedeutet das konkret?

  • Die Selbsttests sind freiwillig. Eltern können der Durchführung eines Tests widersprechen und dies auf einem entsprechenden Formular der Schule gegenüber erklären. Das Formular können Sie hier herunterladen.
  • Volljährige Schülerinnen und Schüler entscheiden dementsprechend selbst, ob sie das Testangebot annehmen wollen oder nicht.
  • Das Test-Kit erhalten die Schüler:innen der Schule. Es entstehen keine Kosten.
  • Die Tests in der Schule werden unter Aufsicht der Lehrerinnen und Lehrer selbst durchgeführt. Das genaue Verfahren wird noch geklärt. Wir werden die nächsten Tage nutzen, um zu planen, wie die Tests organisiert werden und wann sie stattfinden sollen.
  • Wenn ein Test positiv ausfällt, heißt das nicht automatisch, dass jemand mit dem Coronavirus infiziert ist. Es muss bei positivem Selbsttest aber auf jeden ein sog. PCR-Test durch einen Arzt erfolgen, um zu klären, ob eine Coronainfektion vorliegt oder nicht. Der positive Selbsttest kann auf eine Coronainfektion hindeuten, muss es aber nicht.
  • Fällt ein Test positiv aus, nimmt diejenige bzw. derjenige von euch, deren/dessen Test ein positives Ergebnis zeigt, vorerst nicht weiter am Unterricht teil. (siehe oben: ein PCR-Test muss folgen).
  • Ein negatives Testergebnis hebt NICHT die geltenden Hygienemaßnahmen auf. Die Maskenpflicht besteht weiter, auch wenn der Selbsttest negativ ist. Gleiches gilt für die Abstandsregeln, das Lüften und das Händewaschen.

Sobald neue Informationen zum Zeitpunkt und zur Organisation der Tests vorliegen, werden wir sie an dieser Stelle veröffentlichen.