Rückkehr zur Maske

Nach den Herbstferien auch im Unterricht wieder verbindlich

22.10.20 – Nach den Herbstferien muss die Mund-Nasen-Bedeckung wieder fester Bestandteil der Schultasche sein. Nicht nur für die Wege im Gebäude und die Pausen, sondern auch im Unterricht.

In einigen Teilen Nordrhein-Westfalens ist die Zahl der Menschen, die mit dem Corona-Virus infiziert sind, wieder deutlich gestiegen. Daher hat das Schulministerium mitgeteilt, dass nach den Herbstferien die Maskenpflicht im Unterricht wieder eingeführt wird. Es gilt dann wieder die Regelung, die schon zu Anfang des Schuljahres galt. Auf dem Schulgelände und im Schulgebäude und auch während des Unterrichts muss eine Maske (Mund-Nase-Bedeckung) getragen werden. Diese Regel gilt vorerst bis zu den Weihnachtsferien.

Zum Essen und Trinken darf die Maske natürlich abgenommen werden. Dann muss jeder aber darauf achten, genug Abstand zu den Mitschüler:innen zu halten.
Ebenso wichtig wie das Tragen der Maske ist die Einhaltung der anderen Bestandteile der AHA-Regeln (Abstand – Hygiene – Alltagsmaske). Im Herbst und Winter kommt nun noch das regelmäßig Stoßlüften dazu: In den Pausen und ca. 20 Minuten nach Stundenbeginn sollten die Fenster für den Luftaustausch weit geöffnet werden. Durch dieses Maßnahmenpaket kann für alle in der Schule größtmögliche Sicherheit erreicht werden. Unser Ziel ist es, weiterhin so viel Präsenzunterricht wie möglich in der Schule durchführen können.

Mehr Informationen zum Wiederbeginn des Unterrichts nach den Herbstferien findet sich in der aktuellen Schulmail des Ministeriums. Weitergehendes zum Lüften hat das Umweltbundesamt veröffentlich.