Schulbetrieb aktuell

Präsenzunterricht für alle

30.05.21 – Da die Inzidenz im Kreis Gütersloh mehr als fünf Tage stabil unter 100 liegt, starten ab Montag (31.5.) wieder alle Schulen des Kreises in den vollständigen Präsenzunterricht. Das bedeutet, auch am Ratsgymnasium werden wieder komplette Klassen und Kursen unterrichtet. Das Distanzangebot entfällt damit ebenso wie die Notbetreuung und die Study-Hall. Es findet Unterricht nach Plan, auch am Nachmittag, statt. Damit verbunden öffnen auch die Cafeteria und die Mensa im RGI wieder.

Die bekannten Hygiene- und Abstandsregeln bleiben ebenso wie die Maskenpflicht bestehen.  Die Selbsttests werden uns weiter begleiten. Wir führen sie am Ratsgymnasium immer montags und mittwochs in der 1. Stunde durch. Wer das Testangebot versäumt hat, melde sich bitte im Sekretariat, damit noch ein Test organisiert werden kann.

Besteht eine Testpflicht?

Die Anwesenheit in der Schule ist für alle an die Teilnahme an zwei Selbsttests pro Woche mit negativem Ergebnis gebunden. Die Tests müssen in der Schule unter Aufsicht einer Lehrkraft stattfinden und dürfen den Lernenden nicht mit nach Hause gegeben werden. Am Ratsgymnasium finden die Testungen montags und mittwochs  jeweils in der ersten Stunde statt. Ein Nachweis eines negativen Schnelltests aus einem Testzentrum kann die Testung in der Schule nur ersetzen, wenn dieser nicht älter als 48 Stunden ist. Vor den Ferien eingereichte Widersprüche verlieren durch die neue CoronaBetreuungsVerordnung ihre Gültigkeit.

Was passiert bei einem positiven Testergebnis?

Sollten Testergebnisse positiv ausfallen, informiert die Schulleitung darüber das Gesundheitsamt. Die betroffenen Lernenden müssen sich auf direktem Weg nach Hause begeben beziehungsweise von ihren Erziehungsberechtigten abgeholt werden.
Ohne Testteilnahme ist, so das Schulministerium, keine Teilnahme am Präsenzunterricht möglich. Schüler:innen, die nicht an den Tests teilnehmen, können zwar das Distanzangebot der Lerngruppe über IServ nutzen, haben aber kein individuellen Ansprüche auf besondere Unterstützung.